Der Alltag eines KFZ-Gutachters nach einem Verkehrsunfall besteht darin, den genauen Schaden festzustellen und umfassend zu dokumentieren. Ein präzises Gutachten ist entscheidend für die Sicherstellung eines korrekten Schadensersatzes und dient zugleich als wichtiges Beweismittel.
Im Gutachten werden u.a. folgende Punkte detailliert berücksichtigt:
- Genauer Schadenumfang und Reparaturkosten: Eine präzise Analyse und Kalkulation der Schäden an Ihrem Fahrzeug.
- Wertminderung: Ermittlung der merkantilen Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert: Feststellung, wie viel Sie für ein vergleichbares Fahrzeug aufbringen müssen und was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist.
- Nutzungsausfallentschädigung: Berechnung der Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
- Mietwagenklasse: Bestimmung der angemessenen Mietwagenklasse, die Ihnen während der Reparaturzeit zusteht, um Ihre Mobilität sicherzustellen.
- Sicherheitsprüfungen: Überprüfung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs
Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten, die die oben genannten Punkte oft nicht berücksichtigen, wissen wir genau, wie eine fachgerechte Reparatur im Haftpflichtschadenfall durchgeführt werden sollte und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Servicemitarbeiter in Werkstätten führen häufig nur oberflächliche und schnelle Kalkulationen durch, ohne die Herstellerangaben und zulässigen Reparaturmethoden angemessen zu berücksichtigen.
Nach Erhalt des Gutachtens haben Sie die Freiheit, das Fahrzeug reparieren zu lassen oder die Kosten auf Gutachtenbasis (fiktiv) abzurechnen. Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs erstattet.
Ein umfassendes Gutachten ist somit nicht nur ein Dokument der Beweissicherung, sondern Ihr Schlüssel zu fairer Entschädigung.
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, anstatt einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter in Anspruch zu nehmen. Ein von der Versicherung eingesetzter Gutachter könnte möglicherweise nicht in Ihrem besten Interesse handeln. Durch die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche objektiv und fair bewertet werden, was Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bietet.
Auf Wunsch senden wir die Rechnung für das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ständiger Rechtsprechung in Deutschland muss die gegnerische Versicherung in einem unverschuldeten Unfall die Kosten für den Sachverständigen ebenso wie die Anwaltskosten übernehmen. Dies stellt sicher, dass Sie als Geschädigter Ihre berechtigten Ansprüche beziffern machen können, ohne für diese Schadensfeststellungskosten aufkommen zu müssen.
Bei Abschluss Ihrer Versicherung sind Sie möglicherweise eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, einen von der Versicherung benannten bzw. akzeptierten Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Es lohnt sich jedoch, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu überprüfen, denn in manchen Fällen ist die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen zugelassen. Sollten Sie mit dem Gutachten des Versicherungsgutachters begründet nicht einverstanden sein, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, das Gutachten anzufechten.
Es ist entscheidend, ein Gutachten anstelle eines Kostenvoranschlags einzuholen, insbesondere nach einem Verkehrsunfall. Kostenvoranschläge werden häufig nur für kleinere Schäden erstellt und berücksichtigen nicht die komplexen Faktoren, die bei größeren Schäden oder Totalschäden relevant sind. Ein Gutachten hingegen liefert eine umfassende Schadensbewertung, die den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs berücksichtigt – Informationen, die bei einem Kostenvoranschlag fehlen.
Ein Gutachten ist unerlässlich, um wesentliche Aspekte wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und andere wichtige Parameter zu erfassen. Diese Faktoren sind für die faire Entschädigung Ihres Schadens von Bedeutung und können nicht in einem einfachen Kostenvoranschlag abgebildet werden. Zudem dient das Gutachten der Beweissicherung und gewährleistet, dass alle relevanten Details festgehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Servicemitarbeiter in Werkstätten manchmal nicht die Herstellervorgaben einhalten oder nicht die korrekten Reparaturmethoden anwenden, was zu ungenauen Schätzungen führen kann. Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass die Reparaturkosten auf Grundlage aller relevanten Richtlinien und Vorgaben neutral kalkuliert werden.
Daher ist es immer ratsam, auf ein professionelles Gutachten zurückzugreifen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren in die Schadensbewertung einfließen.
Ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt, der auf einem Gutachten basiert, steht Ihnen grundsätzlich frei.
Auf Ihren Wunsch reichen wir das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Sie und, falls gewünscht, auch Ihr Anwalt erhalten eine Kopie des Gutachtens, einschließlich aller Lichtbilder.
Um den Termin beim Gutachter effizient und reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitstellen. Folgendes sollten Sie neben dem Fahrzeug mitbringen:
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Fahrzeugschein: Dieser Nachweis ist unerlässlich, um die Fahrzeugdaten zu bestätigen.
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Unfallmitteilung oder Unfallprotokoll: Falls vorhanden, hilft uns ein Unfallbericht, die Umstände des Schadens besser zu verstehen und nachzuweisen.
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Daten vom Unfalltag: Wenn kein Unfallbericht vorliegt, stellen Sie bitte folgende Informationen zur Verfügung:
- Name des Unfallverursachers
- Datum des Schadens
- Schadensort
- Kennzeichen des anderen Fahrzeugs
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Bilder des Schadens: Wenn Sie Fotos von den Schäden oder dem Unfallort gemacht haben, bringen Sie diese bitte mit. Sie können wertvolle Informationen zur Schadensbewertung liefern.
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Versicherungsunterlagen: Falls Sie bereits Kontakt mit Ihrer Versicherung hatten, bringen Sie relevante Dokumente oder Korrespondenz mit, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären.
Mit diesen Unterlagen helfen Sie uns, ein präzises Gutachten zu erstellen und Ihre Ansprüche optimal zu vertreten. Bei Fragen zu den benötigten Dokumenten können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Nach einem Verkehrsunfall ist die Einschaltung eines Anwalts sehr zu empfehlen. Die rechtlichen und finanziellen Aspekte sind oft komplex und können für Laien schwer nachvollziehbar sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat festgestellt: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13).
Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle Ansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden, was entscheidend ist. Außerdem muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten beim unverschuldeten Unfall grundsätzlich übernehmen, sodass Ihnen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.
Eine weitere oft unterschätzte Gefahr ist eine rechtswidrige Kürzung Ihrer Schadensabrechnung, gegen die Anwälte vorgehen können.
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