Der Alltag eines KFZ-Gutachters ist nach einem Verkehrsunfall den genauen Schaden festzustellen und zu dokumentieren, sodass ein korrekter Schadensersatz erfolgen kann. Das Gutachten ist ein Dokument, welches auch zur Beweissicherung dient.
Der Gutachter berücksichtigt folgende Punkte im Gutachten, im Detail:
– den genauen Schadenumfang und die Reparaturkosten
– eine Wertminderung nach dem Unfall mit Ihrem Fahrzeug
– den Wiederbeschaffungs- & Restwert
– die Nutzungsausfallentschädigung
Nach dem Erhalt des Gutachtens steht es Ihnen frei das Fahrzeug reparieren zu lassen oder auf Gutachtenbasis (fiktiv) abzurechnen. Bei einem Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich einem Restwert des Fahrzeugs erstattet.
Es steht Ihnen im Haftpflichtschadensfall zu, einen unabhängigen Sachverständigen zu konsultieren und keinen von der Versicherung Geschickten, der wohl möglich nicht in Ihrem Interesse handeln könnte.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, steht Ihnen nach Rechtssprechung des BGH ein freier und unabhängiger Sachverständiger zu. Die Kosten für das Gutachten rechnen wir mit der gegnerischen Versicherung ab.
In den meisten Fällen hat man sich bei Abschluss der Versicherung vertraglich gebunden, einen von der Versicherung geschickten Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Trotzdem kann es sich lohnen die Vertragsbedingungen nochmal genauer durchzulesen, in manchen Fällen ist eine freie Sachverständigenwahl vereinbart worden.
Grundsätzlich lässt sich aber wenn man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden ist, das Gutachten anfechten und man erstellt ein weiteres Gutachten und letztendlich werden dann in einem Prozess von einem weiteren Gutachter beide Gutachten bewertet (sog. Sachverständigenverfahren). Manche Rechtschutzversicherungen tragen hier auch die Kosten.
Der Hintergrund ist, dass wesentliche Faktoren wie eine Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert nicht berücksichtigt werden und der Kostenvoranschlag dient eben nicht zur Beweissicherung. In einigen Fällen werden von seitens der Servicemitarbeiter auch nicht die Herstellervorgaben beachtet oder mit den richtigen bzw. angebrachten Reparaturwegen kalkuliert.
Wir reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung auf Ihren Wunsch ein. Sie und ggf. auch Ihr Anwalt erhalten ebenfalls einen Abzug (inkl. Lichtbildern).
Sie brauchen nur Ihren Fahrzeugschein und ggf. einen Unfallbericht oder alternativ die Daten vom Unfalltag wie: Namen des Unfallverursachers, Schadenstag, Schadensort und Kennzeichen.
Es ist ratsam die Abwicklung immer über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen. Die Kosten des Rechtsanwalt sind immer von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Ohne einen Rechtsanwalt läuft man Gefahr in seinen Ansprüchen beschnitten zu werden.
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