Ablauf nach einem Unfall

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten auch Unfallgutachten genannt wird im Regelfall nach einem Verkehrsunfall erstellt. Aufgabe des Gutachtens ist es, die Reparaturkosten und andere Ansprüche, wie beispielsweise eine Wertminderung oder die Nutzungsausfallentschädigung, zu ermitteln. Das Gutachten dient somit als Regulierungsgrundlage für einen Ausgleich Ihres Schadens. Zur schnellen Schadensabwicklung bieten viele Versicherungskonzerne den Geschädigten einen internen Gutachter an.

Dieser Gutachter ist natürlich im Auftrag der Versicherung tätig und vertritt somit auch die Interessen der Versicherung. Als Geschädigter aus einem Verkehrsunfall sind Sie aber gemäß ständiger Rechtsprechung nicht dazu verpflichtet einen Versicherungsgutachter in Anspruch zu nehmen. Es steht Ihnen zu einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen der neutral handelt. Die Kosten des unabhängigen Sachverständigen muss die gegnerische Versicherung tragen.

Schadengutachten

Ablauf eines Schaden bzw. Unfallgutachtens:

1. Terminvereinbarung

Durch zahlreiche Kontaktmöglichkeiten bieten wir Ihnen eine einfache Terminvereinbarung und Beratung. Sie können beispielsweise direkt einen Termin über unsere Webseite anfragen oder auch anrufen. Nach einem Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter, bekommen Sie auf Wunsch einen Rückruf von einem unserer Sachverständigen.

2. Begutachtung und Schadenaufnahme

2.1. Hier gibt es gleich mehrere Möglichkeiten. Entweder begutachten wir den Schaden direkt bei Ihnen vor Ort oder bei uns. Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, wird das Fahrzeug natürlich am Standort begutachtet. Sollte das Fahrzeug jedoch fahrbereit sein, empfehlen wir eine Begutachtung bei uns, da wir mit modernsten Hebebühnen und Demontagemöglichkeiten noch mehr Möglichkeiten zur Verfügung haben. Unsere besonderen Möglichkeiten und Spezialisierungen unterscheidet uns dabei von anderen Sachverständigenbüros.

2.2. Es werden Fotos angefertigt, notwendige Dokumentationen erstellt und Beweise gesichert. Außerdem werden alle für den Schaden relevanten Informationen aufgenommen. Natürlich erhalten Sie eine fachgerechte Beratung und Aufklärung über die Möglichkeiten der Regulierung.

2.3. Sie erhalten außerdem eine erste Einschätzung zu dem Schaden und erhalten Aufklärung über verschiedene Servicedienstleistungen (wie z.B. Mietwagen) die in Anspruch genommen werden können.

3. Kalkulation der Schäden und Erstellung des Gutachtens

Wir kalkulieren mittels modernster Technik alle Schadenspositionen und ermitteln weitere notwendige Werte. Die Gutachtenerstellung läuft schnellstmöglich ohne unnötige Verzögerungen ab.

4. Fertigstellung und Gutachtenversand

4.1. Sobald das Gutachten fertig ist wird es an alle nötigen Stellen versendet.
4.2. Sie als Auftraggeber entscheiden dabei wer das Gutachten erhalten soll. Im Regelfall wird das Gutachten direkt an die Versicherung, an Sie und ggf. an Ihren Rechtsanwalt verschickt.
4.3. Bei Rückfragen zum Gutachten stehen wir gerne zur Verfügung.

5. Schadenregulierung

5.1. Je nach Schadensfall, Unfallhergang und Wunsch kann die Regulierung eines Schadens völlig unterschiedlich aussehen. Sollte ein Reparaturfall vorliegen können Sie nun mit dem unabhängig erstellten Gutachten einen Reparaturauftrag in einer Werkstatt Ihrer Wahl erteilen, die Werkstatt rechnet i.d.R. direkt mit der Versicherung ab. Alternativ können Sie auch fiktiv abrechnen und lassen sich die Schadenssumme durch die Versicherung auszahlen. Liegt beispielsweise ein Totalschaden vor, erfolgt außer in Ausnahmefällen, immer eine Auszahlung des Schadens.
5.2. Für die Regulierung und Prüfung der Schadensmeldung hat die Versicherung grundsätzlich ein paar Wochen Zeit.

6. Nach der Regulierung des Schadens

Wir stehen Ihnen natürlich nach wie vor für Fragen zur Verfügung und sind bei Bedarf mit einer Reparaturbestätigung für Ihre Unterlagen behilflich. Diese Bestätigung ist sofern keine Rechnung über die Reparatur vorliegt, notwendig um etwa einen Nutzungsausfall geltend zu machen oder für den Fall eines weiteren Schaden zu beweisen, dass der Vorschaden repariert worden ist.